Die Genossenschaft ist die am meisten unterschätzte Rechtsform Deutschlands. Sie ist keine Nische für Bäcker und Banken, sondern ein Werkzeug für gemeinsames Wirtschaften mit klarer Ordnung.
Die eingetragene Genossenschaft ist auf die Förderung ihrer Mitglieder ausgerichtet, nicht auf die Rendite eines Investors. Mitglieder können ein- und austreten, ohne dass die Gesellschaft jedes Mal zum Notar muss. Das macht sie für Zusammenschlüsse interessant, die wachsen und sich verändern sollen.
Steuerlich hat sie Eigenheiten, die man kennen muss: die Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband, die Behandlung der genossenschaftlichen Rückvergütung und die Frage, wann eine Genossenschaft am Markt und wann sie im Kreis ihrer Mitglieder tätig wird. Wir begleiten Gründung und laufenden Betrieb.
Von der Satzung über das Gründungsgutachten bis zur Aufnahme in den Prüfungsverband.
Jahresabschluss, Erklärungen und die richtige Behandlung der Rückvergütung an Mitglieder.
Prüfung, ob die eG als Instrument für Nachfolge und gemeinsames Vermögen trägt.
Wechsel in die oder aus der Genossenschaft, steuerlich sauber und ohne unnötige Aufdeckung stiller Reserven.
Für die Gründung sind mindestens drei Mitglieder erforderlich. Das können auch Gesellschaften sein.
Das Genossenschaftsgesetz schreibt die Mitgliedschaft und die regelmäßige Prüfung vor. Der Verband nimmt vor der Eintragung Stellung, ob die Gründung tragfähig ist.
In bestimmten Konstellationen ja, besonders wenn Mitglieder wechseln sollen. Ob sie besser passt als eine GmbH oder eine Stiftung, ist eine Rechenaufgabe, keine Glaubensfrage.
Der erste Schritt ist ein Gespräch über Ihre Situation, nicht über unsere Leistungen. Danach wissen Sie, ob eine Zusammenarbeit für Sie etwas bringt.
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