Die GmbH ist die richtige Rechtsform für alle, die Gewinne im Unternehmen arbeiten lassen wollen. Für alle, die den Gewinn sofort brauchen, ist sie es meistens nicht.
Solange der Gewinn in der Gesellschaft bleibt, endet die Besteuerung auf Gesellschaftsebene. Das ist der entscheidende Unterschied zur Personengesellschaft, bei der der Gewinn unabhängig von der Entnahme beim Gesellschafter erfasst wird.
Wer investiert, tilgt oder Rücklagen für einen Zukauf bildet, arbeitet in der GmbH also mit deutlich mehr Kapital. Dieser Effekt wächst mit jedem Jahr, in dem nicht ausgeschüttet wird.
Bei der Ausschüttung wird der bereits versteuerte Gewinn beim Gesellschafter erneut erfasst. Über beide Ebenen zusammen liegt die Belastung dann in der Größenordnung von etwa 48 Prozent, abhängig von Hebesatz und persönlicher Situation.
Deshalb ist die Ausschüttungspolitik keine Formsache. Geschäftsführergehalt, Pensionszusage, Darlehen und Ausschüttung sind Stellschrauben, die zusammen betrachtet werden müssen. Jede für sich betrachtet führt regelmäßig zu einem schlechteren Ergebnis.
Der Klassiker ist die verdeckte Gewinnausschüttung: unangemessen hohes Gehalt, Nutzung von Gesellschaftsvermögen ohne Vertrag, Darlehen ohne Verzinsung oder Sicherheiten. Die Folge ist eine Korrektur auf beiden Ebenen, typischerweise erst bei der Betriebsprüfung und dann für mehrere Jahre rückwirkend.
Vorbeugen ist einfach und billig: klare, im Voraus geschlossene und tatsächlich durchgeführte Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter. Nachträglich lässt sich das nicht reparieren.
Thesauriert liegt sie bei üblichen Hebesätzen bei rund 30 Prozent. Bei voller Ausschüttung steigt sie über beide Ebenen auf etwa 48 Prozent.
Häufig ja, wenn Gewinne für Investitionen oder einen späteren Verkauf gebündelt werden sollen. Für den reinen Konsum bringt sie nichts.
Ein Vorteil, den die Gesellschaft ihrem Gesellschafter zuwendet, ohne dass ein fremder Dritter ihn so erhalten hätte. Sie wird steuerlich wie eine Ausschüttung behandelt.
Fachwissen ordnet die Frage. Die Antwort auf Ihren Fall braucht Ihre Zahlen und Verträge. Genau dafür ist das Erstgespräch da.
Diese Website lädt keine externen Dienste ohne Ihre Einwilligung und setzt keine Cookies zu Analyse- oder Werbezwecken. Der Terminkalender wird erst geladen, wenn Sie ihn ausdrücklich öffnen. Näheres in der Datenschutzerklärung.