Fachwissen · International

Internationales Steuerrecht

Zwei Staaten, zwei Steueransprüche, ein Sachverhalt. Internationales Steuerrecht ist im Kern die Frage, wer zuerst zugreifen darf und was der andere dann noch tun kann.

Auf den Punkt
  • Doppelbesteuerungsabkommen verteilen Besteuerungsrechte zwischen Staaten. Sie begründen selbst keinen Steueranspruch.
  • Die Ansässigkeit entscheidet über die Anwendung des Abkommens. Bei Wohnsitzen in zwei Staaten greift eine gestufte Prüfung, beginnend beim Mittelpunkt der Lebensinteressen.
  • Die Hinzurechnungsbesteuerung erfasst passive Einkünfte niedrig besteuerter Auslandsgesellschaften beim inländischen Gesellschafter, auch ohne Ausschüttung.

Ansässigkeit ist der Dreh- und Angelpunkt

Wer in zwei Staaten einen Wohnsitz hat, ist zunächst in beiden unbeschränkt steuerpflichtig. Erst das Abkommen entscheidet, welcher Staat als Ansässigkeitsstaat gilt. Geprüft wird gestuft: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit.

In der Praxis wird um den Mittelpunkt der Lebensinteressen gestritten, und dieser Streit wird mit Belegen geführt: Familie, Schule der Kinder, Vereinsmitgliedschaften, Aufenthaltstage, Versicherungen. Wer erst nach der Anfrage des Finanzamts anfängt zu sammeln, sammelt zu spät.

Quellensteuern nicht verschenken

Auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen erheben Quellenstaaten Steuer, die das Abkommen häufig auf einen niedrigeren Satz begrenzt. Der Unterschied zwischen einbehaltenem und abkommensrechtlich zulässigem Satz muss aktiv zurückgefordert werden, mit Fristen und Formularen je Staat.

Bei Zahlungen innerhalb der EU können Richtlinien die Quellensteuer ganz entfallen lassen, allerdings nur mit Freistellungsbescheinigung und unter Substanzanforderungen. Beides braucht Vorlauf vor der Zahlung, nicht danach.

Hinzurechnungsbesteuerung

Beherrschen inländische Gesellschafter eine ausländische Gesellschaft, die passive Einkünfte erzielt und niedrig besteuert wird, werden diese Einkünfte dem Gesellschafter unmittelbar zugerechnet. Es kommt nicht darauf an, ob ausgeschüttet wurde.

Das ist die Regelung, an der reine Briefkastenlösungen scheitern. Wirtschaftliche Substanz im anderen Staat, also eigenes Personal, eigene Räume und tatsächliche Entscheidungen vor Ort, ist deshalb keine Formalie, sondern die Bedingung, unter der eine internationale Struktur überhaupt trägt.

Frankfurter Bankenskyline in der Abenddämmerung
Grenzüberschreitend

Zwei Staaten, zwei Steueransprüche, ein Sachverhalt. Abkommen verteilen die Rechte, sie schaffen keine.

Häufige Fragen

Was regelt ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Es verteilt Besteuerungsrechte zwischen zwei Staaten und legt fest, ob der Ansässigkeitsstaat freistellt oder anrechnet. Einen eigenen Steueranspruch begründet es nicht.

Wann gelte ich als in Deutschland ansässig?

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland. Bestehen Wohnsitze in mehreren Staaten, entscheidet die Stufenprüfung des jeweiligen Abkommens.

Reicht eine Gesellschaft im Ausland zur Steuerersparnis?

Nein. Ohne Substanz greifen Hinzurechnungsbesteuerung und Missbrauchsregeln. Struktur ohne Substanz erzeugt Risiko statt Ersparnis.

Hinweis. Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Juli 2026 in verkürzter Form wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Steuerliche Gestaltung hängt immer von der konkreten Struktur ab. Sprechen Sie uns an, bevor Sie entscheiden.
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