Ein Umzug über die Grenze ist steuerlich kein Umzug, sondern ein Vorgang mit eigener Rechnung. Wer sie kennt, bevor er packt, gestaltet. Wer sie danach kennt, zahlt.
Verlegt ein Gesellschafter mit einer Beteiligung von mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz ins Ausland, behandelt das Außensteuergesetz das wie einen Verkauf der Anteile. Es entsteht Steuer auf einen Gewinn, den niemand vereinnahmt hat. Das trifft regelmäßig Unternehmer, die schlicht nicht damit gerechnet haben.
Der Zeitpunkt entscheidet über fast alles: Struktur der Beteiligung, Reihenfolge der Schritte, Zielstaat, Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten, Rückkehrabsicht. Wir rechnen die Varianten durch, bevor der erste Vertrag unterschrieben ist, und arbeiten dabei mit Kollegen im Zielstaat zusammen.
Ermittlung der drohenden Belastung nach § 6 AStG und Prüfung, welche Struktur die Wegzugsfolge zulässig vermeidet oder streckt.
Seit dem 1. Januar 2025 erfasst die Wegzugsbesteuerung über § 19 Abs. 3 InvStG auch gewichtige Anteile an Investmentfonds. Wer nur an die GmbH denkt, übersieht regelmäßig das Depot.
Anwendung der Abkommen: Ansässigkeit, Quellensteuern, Anrechnung und Freistellung sauber zugeordnet.
Steuerliche Begleitung beim Weg zurück nach Deutschland, einschließlich der Behandlung im Ausland aufgebauter Werte.
Prüfung der Hinzurechnungs- und Zurechnungsbesteuerung, damit die Struktur nicht zum Bumerang wird.

Frankfurt ist einer der wichtigsten Finanzplätze Europas. Wer von hier aus wegzieht, nimmt sein Unternehmen steuerlich nicht einfach mit.
Sie setzt regelmäßig an Anteilen von mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft an und knüpft an die Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht an. Vorausgesetzt wird, dass die Person innerhalb der letzten zwölf Jahre mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war. Die Details prüfen wir am konkreten Fall.
Ja, seit dem 1. Januar 2025. Das Jahressteuergesetz 2024 hat die Regeln des § 6 AStG über § 19 Abs. 3 InvStG auf gewichtige Investmentanteile übertragen. Erfasst werden Anteile ab bestimmten Schwellen; Einzelaktien unterhalb der Ein-Prozent-Grenze bleiben außen vor.
Das Gesetz sieht eine Zahlung in Jahresraten vor, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Ob und wie das im Einzelfall gelingt, hängt an der Struktur und am Zielstaat.
Manchmal ja, manchmal verschiebt es das Problem nur. Genau das ist der Punkt, an dem gerechnet werden muss, statt einem Ratschlag aus dem Internet zu folgen.
Der erste Schritt ist ein Gespräch über Ihre Situation, nicht über unsere Leistungen. Danach wissen Sie, ob eine Zusammenarbeit für Sie etwas bringt.
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