Fachwissen · Praxis

KI in der Steuerberatung

KI schreibt keine Steuererklärung, für die jemand geradesteht. Sie nimmt die Arbeit ab, die davor liegt - und genau da ist sie unterschätzt.

Auf den Punkt
  • Künstliche Intelligenz ist in der Steuerkanzlei vor allem bei Belegerkennung, Vorkontierung, Recherche und Textentwürfen wirksam. Die fachliche Verantwortung bleibt beim Berufsträger.
  • Die praktische Hürde ist nicht die Technik, sondern die Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG und § 203 StGB: Mandantendaten dürfen nicht ungeprüft in beliebige Dienste fließen.
  • Für eine Steuerkanzlei ist die KI-Verordnung der EU regelmäßig kein Hochrisiko-Thema. Relevanter sind Auftragsverarbeitung, Zweckbindung und die dokumentierte Kontrolle der Ergebnisse.

Wo KI heute wirklich Arbeit abnimmt

Der größte Effekt liegt nicht in der Beratung, sondern davor: Belege werden erkannt und vorkontiert, Zahlungen automatisch zugeordnet, Abweichungen zum Vormonat auffällig gemacht. Was früher Durchsehen war, wird zum Prüfen von Vorschlägen. Das verkürzt die Zeit bis zur auswertbaren Monatsauswertung erheblich.

In der Beratung selbst hilft KI beim Einstieg in eine Rechtsfrage, beim Strukturieren umfangreicher Verträge und bei Textentwürfen. Sie ersetzt die Prüfung nicht, aber sie verkürzt den Weg zur richtigen Frage. Und sie ist geduldig genug, einen Sachverhalt dreimal anders sortiert darzustellen, bis die entscheidende Lücke sichtbar wird.

Wo die Grenze verläuft

KI erzeugt flüssige, überzeugend klingende Antworten auch dann, wenn sie falsch liegt. Sie zitiert Vorschriften, die es so nicht gibt, überträgt eine Regel auf einen Fall, der eine Ausnahme ist, und kennt den Stand nach der letzten Gesetzesänderung häufig nicht. Im Steuerrecht, wo eine Jahreszahl über sechsstellige Beträge entscheidet, ist das keine Kleinigkeit.

Deshalb gilt bei uns eine einfache Regel: Kein Ergebnis geht ohne Prüfung durch einen Berufsträger hinaus. KI ist ein Werkzeug in der Hand des Beraters, nicht sein Ersatz. Wer für einen Rat haftet, muss ihn verstanden haben.

Verschwiegenheit ist die eigentliche Frage

Ein Steuerberater unterliegt der Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG, strafbewehrt über § 203 StGB. Mandantendaten in einen beliebigen Dienst zu geben, ist deshalb keine Frage des Geschmacks. Erforderlich sind eine tragfähige Rechtsgrundlage, ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung, Klarheit über den Verarbeitungsort und die Zusicherung, dass Eingaben nicht zum Training verwendet werden.

Hinzu kommt die Zweckbindung: Daten, die für die Buchführung erhoben wurden, sind nicht automatisch für jede Auswertung verwendbar. Wir setzen KI deshalb dort ein, wo diese Fragen geklärt sind, und arbeiten dort ohne, wo sie es nicht sind. Diese Trennung ist unbequem und der Grund, warum es funktioniert.

Der Rechtsrahmen, kurz eingeordnet

Die KI-Verordnung der EU gilt seit August 2024 und folgt einem risikobasierten Ansatz. Der übliche Einsatz in einer Steuerkanzlei fällt regelmäßig nicht in die Hochrisiko-Kategorie; deren Pflichten wurden über den sogenannten Digital Omnibus zudem zeitlich nach hinten verschoben. Bestehen bleiben Transparenzanforderungen und die Pflicht, für ausreichende KI-Kompetenz der eingesetzten Personen zu sorgen.

Für die Praxis heißt das: Der AI Act ist für eine Kanzlei selten das Hauptproblem. Die härteren Anforderungen kommen aus Berufsrecht und Datenschutz, und die galten schon vorher. Stand dieser Einordnung ist Juli 2026; der Rechtsrahmen bewegt sich derzeit spürbar.

Häufige Fragen

Nutzt STEUERBAHR KI in der Mandatsarbeit?

Ja, dort wo Verschwiegenheit und Datenschutz geklärt sind: bei Belegverarbeitung, Recherche und Entwürfen. Jedes Ergebnis wird von einem Berufsträger geprüft, bevor es hinausgeht.

Kann KI meine Steuererklärung machen?

Sie kann große Teile vorbereiten. Die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit trägt weiterhin ein Mensch, und bei Gestaltungsfragen entscheidet ohnehin die Beurteilung des Einzelfalls.

Wer haftet, wenn die KI falsch liegt?

Der Berater, der den Rat erteilt. An der Haftung ändert der Einsatz eines Werkzeugs nichts. Genau deshalb ist die Prüfung durch den Berufsträger nicht verhandelbar.

Hinweis. Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Juli 2026 in verkürzter Form wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Steuerliche Gestaltung hängt immer von der konkreten Struktur ab. Sprechen Sie uns an, bevor Sie entscheiden.
Weiterlesen
Kontakt

Ihre Situation ist konkreter als jeder Beitrag.

Fachwissen ordnet die Frage. Die Antwort auf Ihren Fall braucht Ihre Zahlen und Verträge. Genau dafür ist das Erstgespräch da.

Diese Website lädt keine externen Dienste ohne Ihre Einwilligung und setzt keine Cookies zu Analyse- oder Werbezwecken. Der Terminkalender wird erst geladen, wenn Sie ihn ausdrücklich öffnen. Näheres in der Datenschutzerklärung.